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AGB

des Unternehmens

Werkzeug & Gerätevermietung / Werner Feist

01920 Elstra  Stadtring 14a

(im Nachhinein Vermieter genannt)

 

1.      Die Anmietung beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit dem Tag der Rückführung der Mietsache.
Es finden die Preise aus den jeweiligen Angeboten Anwendung, dabei wird jeder angefangene Tag voll berechnet.
Eine stundenweise Abrechnung erfolgt nicht.


2.      Die Mietdauer ist vom Mieter vor Vertragsbeginn anzugeben.
Eine Verlängerung ist nach Absprache mit dem Vermieter, in Verbindung mit dem gültigen Tagespreis möglich.

 

3.      Wenn vom Gesetzgeber her für das  jeweilige angemietete Werkzeug bzw. Gerät ein Befähigungsnachweis von Nöten sein sollte,
(Kettensägeschein o.ä.) so ist für das Vorhandensein eines solchen, (bzw. einer Grundkenntnis im Umgang mit dem Gerät) der Mieter selbst verantwortlich.
Eine Überprüfung durch den Vermieter auf die Existenz einer Umgangsberechtigung in Form einer abgelegten Prüfung erfolgt nicht.
Jegliche Schäden durch das Werkzeug bzw. Gerät die während der gesamten Mietzeit durch Unwissenheit o.ä. entstehen gehen zu Lasten des Mieters.


4.      Je nach Mietsache ist bei Abholung eine Kaution in bar zu entrichten, die bei ordnungsgemäßer Rückführung in voller Höhe erstattet wird.
Bei Schäden am Mietgegenstand wird die Kaution bis zur Reparatur desselben einbehalten und anschließend abzüglich der Instandsetzungskosten dem Mieter ausgezahlt.
Überschreiten die Reparaturkosten die Kautionshöhe, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Mieters. 

                                    

    5.      Der Mieter erhält nach Rückgabe der Mietsache 14 Tage Zeit, die  fälligen Mietkosten auf das im Mietvertrag angegebene Konto des Vermieters zu überweisen.
Das bedeutet das ohne ersichtlichen Zahlungseingang auf dem Konto der Vermieters ab dem Zahlungsziel der Mieter ohne eine Mahnung sofort in Verzug gerät,
und das ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz fällig werden.     

                                   

6.      Für sämtliche Schäden, die während des gesamten Mietzeitraumes vom Mieter in Verbindung mit,- oder durch die Mietsache ihm selber,
oder anderen Personen bzw. Gegenständen zugefügt werden haftet ausschließlich der Mieter.
Diese Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf eventuelle Straftaten die während der Mietzeit mit der Mietsache durch ihn,
oder durch andere Personen durchgeführt werden.

 

7.      Der Mieter hat sich bei Abholung der Mietsache durch den Personalausweis auszuweisen wobei sich der Vermieter vorbehält eine Kopie desselben anzufertigen.


8. Übergibt der Mieter den Mietgegenstand zum Mietende ungereinigt, so wird ihm zusätzlich eine Reinigungspauschale von 10.-€ in Rechnung gestellt.


9.     Hiermit weise ich Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hin.
Sie kann für die Erledigung von Streitigkeiten ohne Gericht eingeschaltet werden.
Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform: http://ec.europa.eu/odr.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich nicht bereit bin,
mich am Streitbeilegungsverfahren der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen.
Meine E-Mail: maschinen-vermietung@gmx.de

 

10.      Mit dem Beginn der Mietzeit erklärt der Mieter die AGB zur Kentnis genommen zu haben und erkennt diese an.

 
 

                                                                                                                                                                                 Elstra, den:01.07.2023