des Unternehmens
Werkzeug & Gerätevermietung / Werner Feist
01920 Elstra Stadtring 14a
(im Nachhinein Vermieter genannt)
1.
Die Anmietung beginnt mit dem Tag der Abholung und
endet mit dem Tag der Rückführung der Mietsache.
Es finden die Preise aus den jeweiligen
Angeboten Anwendung, dabei wird jeder angefangene Tag voll berechnet.
Eine stundenweise
Abrechnung erfolgt nicht.
2.
Die Mietdauer ist vom Mieter vor Vertragsbeginn
anzugeben.
Eine Verlängerung ist nach Absprache mit dem Vermieter, in
Verbindung mit dem gültigen Tagespreis möglich.
3.
Wenn vom Gesetzgeber her für das jeweilige angemietete Werkzeug bzw. Gerät ein
Befähigungsnachweis von Nöten sein sollte,
(Kettensägeschein o.ä.) so ist für
das Vorhandensein eines solchen, (bzw. einer Grundkenntnis im Umgang mit dem
Gerät) der Mieter selbst verantwortlich.
Eine Überprüfung durch den Vermieter
auf die Existenz einer Umgangsberechtigung in Form einer abgelegten Prüfung erfolgt
nicht.
Jegliche Schäden durch das Werkzeug bzw. Gerät die während der gesamten
Mietzeit durch Unwissenheit o.ä. entstehen gehen zu Lasten des Mieters.
4.
Je nach Mietsache ist bei Abholung eine Kaution in bar
zu entrichten, die bei ordnungsgemäßer Rückführung in voller Höhe erstattet
wird.
Bei Schäden am Mietgegenstand wird die Kaution bis zur Reparatur desselben
einbehalten und anschließend abzüglich der Instandsetzungskosten dem Mieter
ausgezahlt.
Überschreiten die Reparaturkosten die Kautionshöhe, so gehen die
Mehrkosten zu Lasten des Mieters.
5.
Der Mieter erhält nach Rückgabe der Mietsache 14
Tage Zeit, die fälligen Mietkosten auf
das im Mietvertrag angegebene Konto des Vermieters zu überweisen.
Das bedeutet das ohne ersichtlichen Zahlungseingang
auf dem Konto der Vermieters ab dem Zahlungsziel der Mieter ohne eine Mahnung sofort in
Verzug gerät,
und das ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von fünf
Prozentpunkten über den Basiszinssatz fällig werden.
6.
Für sämtliche Schäden, die während des gesamten
Mietzeitraumes vom Mieter in Verbindung mit,- oder durch die Mietsache ihm
selber,
oder anderen Personen bzw. Gegenständen zugefügt werden haftet
ausschließlich der Mieter.
Diese Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf eventuelle Straftaten die während der Mietzeit mit der Mietsache durch ihn,
oder
durch andere Personen durchgeführt werden.
7. Der Mieter hat sich bei Abholung der Mietsache durch den Personalausweis auszuweisen wobei sich der Vermieter vorbehält eine Kopie desselben anzufertigen.
8.
Übergibt der Mieter den Mietgegenstand zum Mietende ungereinigt, so
wird ihm zusätzlich eine Reinigungspauschale von 10.-€ in Rechnung
gestellt.
9. Hiermit weise ich Verbraucher auf die
Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform
hin.
Sie kann für die Erledigung von Streitigkeiten ohne Gericht eingeschaltet werden.
Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform: http://ec.europa.eu/odr.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich
nicht bereit bin,
mich am
Streitbeilegungsverfahren der Europäischen
Online-Streitbeilegungs-Plattform zu
beteiligen.
Meine E-Mail: maschinen-vermietung@gmx.de
10. Mit dem Beginn der Mietzeit erklärt der Mieter die AGB zur Kentnis genommen zu haben und erkennt diese an.
Elstra, den:01.07.2023